Hautkrebsvorsorge

Mit der Hautkrebsvorsorge sollen Hautkrebserkrankungen wie maligne Melanome (schwarzer Hautkrebs), Basalzellkarzinome und Plattenepithelkarzinome frühzeitig erkannt werden. Das Screening ist eine Ergänzung zur Selbstuntersuchung. Das Hautkrebs-Screening wird von entsprechend qualifizierten Haut- und Hausärzten durchgeführt. Die Kosten der Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte haben alle 2 Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening.

Wann wird die Hautkrebsvorsorge durchgeführt?

Ab einem Alter von 35 Jahren haben gesetzliche Krankenversicherte Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch häufiger und bereits für jüngere Versicherte an.

Wie bereitet man sich auf die Hautkrebsvorsorge vor?

Die Hautkrebsvorsorge wird in der hausärztlichen Praxis durchgeführt. Für die visuelle Ganzkörperuntersuchung müssen Sie sich vollständig entkleiden. Entfernen Sie zudem Nagellack von Finger- und Zehennägeln, da Hautkrebs auch unter den Nägeln entstehen kann. Körperschmuck wie Ohrstecker oder Piercings können die Untersuchung erschweren und sollten ebenfalls abgelegt werden. Verzichten Sie vor der Untersuchung auf das Auftragen von Make-Up: insbesondere der „helle bzw. weiße Hautkrebs“ (Basalzellenkarzinome, Plattenepithelkarzinome) können mit Make-Up kaum gefunden werden. Da auch die Kopfhaut untersucht wird, sollten Sie auf aufwendige Frisuren (Gel, Haarspray, Zöpfe) verzichten.

Wie wird die Hautkrebsvorsorge durchgeführt?

Das Hautkrebsscreening dauert etwa 10 bis 20 Minuten und umfasst die folgenden Punkte:

  • Anamnese
    • Hier werden die Krankengeschichte sowie eventuelle familiäre Hautkrebserkrankungen erfragt. Auch eine Beratung über den individuellen Hauttyp, die Risikofaktoren für Hautkrebs, ein achtsames Sonnenschutzverhalten und die Möglichkeiten zur Selbstkontrolle der Haut finden ggf. im Rahmen der Anamnese statt.
  • Visuelle Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes, der Nägel sowie aller Körperfalten mittels einer hellen Lampe
    • Der Arzt oder die Ärztin sucht den gesamten Körper nach Hautauffälligkeiten ab (Kopfhaut, Ohren, Augen, Lider, Mundschleimhäute, Lippen, Zahnfleisch, Hals, Oberkörper, Achselhöhle, Arme, Hände, Brust, After- und Dammregion, äußere Genitalien, Beine, Füße, Zehen, Fußsohlen)
  • Befundermittlung und Beratung
    • Information über das Ergebnis der Untersuchung
    • Bei auffälligem Befund folgen weitere Untersuchungen (z. B. Dermaskop)

Quellen

Kassenärztliche Bundesvereinigung
Deutsche Krebsgesellschaft
Deutsche Krebshilfe